Verpackungsholz

15. Februar 2022

Verpackungsholz im Sinne dieser Leitlinie ist Verpackungsmaterial aus Rohholz mit einer Mindeststärke über 6 mm (an der kürzesten Seite).
Zu Verpackungsmaterial zählt auch Stauholz in Containern, aber auch in Schiffen oder anderen Transportfahrzeugen. Verarbeitetes Holz (z. B. Sperrholz, Spanplatte, OSB-Platte, MDF-Platte etc.), das in seinem Herstellungsverfahren bereits einer Hitzebehandlung unterzogen wurde, ist nicht als Verpackung im Sinne dieser Leitlinie anzusehen.