Teilverpackung

15. Februar 2022

Teilverpackungen bestehen nur aus dem absolut notwendigen Material, mit dem das Packgut ausreichend geschützt wird. Außerdem wird durch die Teilverpackung in einigen Fällen der Umschlag des Packgutes erst ermöglicht. Folgende Teilverpackungen werden unterschieden:
Verschalungen: Diese werden verwendet, wenn das Packgut nur teilweise geschützt werden muss.
Bündel: Diese werden meistens beim Transport von rohrähnlichen Packgütern verwendet. Zum besseren Schutz der Enden kann ein sogenannter Kantenschutz eingesetzt werden.
Schlitten: Diese bestehen nur aus einer Bodenkonstruktion, auf der das Packgut sicher befestigt und transportiert werden kann.