Mitgenommene Verpackung

15. Februar 2022

Bei mitgenommenen Verpackungen wird das Hebemittel – hier ausschließlich das Ladegeschirr / Seile, Ketten – direkt am Packgut angeschlagen. Die mitgenomme Verpackung ist dabei unbelastet. Mitgenommene Verpackungen können im einfachsten Fall Bodenkonstruktionen, bis hin zu Kisten und Verschlagkonstruktionen sein. Durch Anlenkung der Anschlagmittel direkt am Packgut entfallen für die Verpackung Belastungen, die sonst durch den Umschlag hervorgerufen werden, wie z. B. Biegebelastungen im Bodenbereich und Querdruckbelastungen im Deckelbereich. Aufgrund dieser Gegebenheiten kann die Auslegung / Dimensionierung solcher Verpackungen in Teilbereichen schwächer ausfallen. Dieses ist durch eine Berechnung zu belegen.
Die Verbindung Verpackung / Packgut muss so ausgelegt werden, dass das Eigengewicht der Verpackung getragen wird. In Bezug auf Ladungssicherung ist dafür zu sorgen, dass das Packgut in oder auf der Verpackung gegen Horizontalschub ausreichend gesichert ist. Dieses kann, z. B. auf die Abb. 97 bezogen, durch Zwischenlagen aus reibungserhöhenden Materialien in Verbindung mit den Umspannungen für den runden Kessel oder durch Verbolzung des Kastenaufbaus mit dem Palettenboden geschehen. (Quelle: www.tis-gdv.de)