manipulationssichere Verpackung

15. Februar 2022

Manipulationssicherheit bedeutet, dass Verpackung von Unbefugten entweder gar nicht geöffnet werden kann, oder beim Versuch äußerlich sichtbare Zerstörung entsteht. Wird das Packgut ohne Befugnis und mit Gewalt versucht zu öffnen, soll manipulationssichere Verpackung für den nötigen Schutz sorgen, damit ein Dritter keinen Zugang zur Ware erlangen kann.

Seit Ende April 2013 gelten neue Sicherheitsbestimmungen bei Luftfrachtsendungen gem. EG-Verordnung Nr. 300/2008 und EU-Verordnung Nr. 185/2010. Alle Beiteiligten in der Lieferkette müssen bezüglich der Verpackung, der Lagerung und des Transports von Luftfrachtgütern eine Manipulationssicherheit bzw. einen Schutz vor unbefugtem Eingriff bis zum Zeitpunkt des Verladens in das Flugzeug gewährleisten.

Auszug aus dem Amtsblatt der EU-Verordnung Nr. 185/210: Punkt 6.6.1.1.
…Um sicherzustellen, dass Sendungen ….. vor unbefugtem Eingriff geschützt sind, werden die Sendungen vom reglementierten Beauftragten, bekannten Versender oder geschäftlichen Versender so verpackt oder versiegelt, dass etwaige Manipulationen unmittelbar zu erkennen sind …

Ein Packgut gilt durch die Definition im Amtsblatt als manipulationssicher, wenn die Spuren einer erneuten Öffnung oder eines Eingriffs deutlich erkennen lassen, dass verpackungsfremde Gegenstände wie beispielsweise Waffen oder Sprengstoff eingebracht, unter- oder eingeschoben werden konnten.

Beim FASTFIX Kistensystem kann die Manipulationssicherheit mit folgenden Maßnamen hergestellt werden: (Internen Link zum PDF-Dokumen oder Newsbeitrag)