Incoterms

15. Februar 2022

Incoterms steht für Internationa Commercial Terms (deutsche Übersetzung: Internationale Handelsklauseln).
Die Incorterms legen freiwillige Klauseln im internationalen Warenhandel fest. Sie regeln die zwischen Exporteuren und Importeuren gegenseitigen Pflichten zu Liefer- und Zahlungsbingungen hinsichtlich Gefahrenübergang, Liefer- und Bestimmungsort,
Transportkosten und Transportrisiko und Pflichten zur Transportversicherung.
Liegen Incoterms dem Handelsgeschäft zugrunde definiert lediglich ein bestimmtes Klauselkürzel (z.B. EXW, FCA, CPT, CIP, DAP etc.) die Kosten und Gefahrverteilung und eine ausführliche Beschreibung ist nicht mehr notwendig.

Die Incoterms wurden von der Internationalen Handelkammer (ICC: International Chamber of Commerce, gegründet 1920 in Paris) entwickelt und herausgebracht. Über die Jahre hinweg wurden die Klauseln den Veränderungen im Welthandel immer wieder angepasst und geändert.
Die aktuelle Fassung in 8. Revision sind die Incoterms 2020, gültig seit 1. Januar 2020, veröffentlicht am 10. September 2019.

Weitere Informationen zum Regelwerk auf der deutschen Webseite des ICC:

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