Bekannter Versender

15. Februar 2022

Bekannte Versender (kurz bV) sind behördlich zugelassene Unternehmen, die Luftfracht erstmalig in Sendungsumlauf bringen. Damit soll ein Näheverhältnis zur Fracht zugrunde gelegt werden, welches kein Eigentumsverhältnis im juristischen Sinn verlangt und deren Betriebsverfahren den Sicherheitsvorschriften entsprechen, die für den Versand von Luftfracht gesetzlich vorgeschrieben sind.
Wenn ein bekannter Versender seine Fracht als Luftfracht auf den Weg bringt, muss diese Fracht nicht den sonst vorgeschriebenen Luftfrachtkontrollen unterzogen werden.
Die Zulassung zum bekannten Versender erfolgt in Deutschland durch das Luftfahrt Bundesamt (www.LBA.de).
Die jeweilige Sendung muss ihren Ursprung in der jeweils zugelassenen Betriebsstätte haben.