Leitfaden zur Ladungssicherung: Wann ist ein Spanngurt ablegereif?
Spanngurte sind unverzichtbare Helfer in der Logistik und im Transportwesen. Sie sichern Ladungen zuverlässig – vorausgesetzt, sie befinden sich in einwandfreiem Zustand. Doch wann ist ein Spanngurt ablegereif und darf nicht mehr verwendet werden? Dieser Beitrag zeigt die wichtigsten Ablegereife-Kriterien für Spanngurte und Zurrgurte, rechtliche Grundlagen und konkrete Empfehlungen für die Praxis.
Was bedeutet „Ablegereife“ bei Zurr- und Spanngurten?
Ein Spanngurt ist ablegereif, sobald Schäden, fehlende Kennzeichnung oder Materialermüdung vorliegen, die die Tragfähigkeit beeinträchtigen. In diesem Zustand darf er nicht mehr verwendet werden.
Der Begriff Ablegereife Spanngurte beschreibt also den Zustand, in dem ein Zurr- oder Spanngurt nicht mehr betriebssicher ist und zwingend ausgesondert werden muss.
Wichtig: Anders als bei anderen Arbeitsmitteln gibt es kein fest definiertes Ablaufdatum. Die Ablegereife von Zurrgurten hängt ausschließlich vom Zustand ab, insbesondere von:
- sichtbaren Schäden
- chemischen oder thermischen Einwirkungen
- fehlender oder unleserlicher Kennzeichnung
- Materialermüdung
Selbst optisch intakte Gurte können an Festigkeit verlieren. Faktoren wie UV-Strahlung, Feuchtigkeit, Frost oder falsche Handhabung beschleunigen den Alterungsprozess.
Wichtig: Sobald auch nur eines der weiter unten definierten Kriterien für Ablegereife erfüllt ist, darf der Gurt nicht weiterverwendet werden, unabhängig davon, wie neu , teuer oder bekannt der Hersteller gewesen sein mag.
Mehr zum Thema: →Grundlagen der Ladungssicherung / Zurrgurte im Kraftschluss richtig einsetzen.

Wichtige Ablegekriterien im Überblick
Schäden am Gurtband
Typische Ablegereife-Kriterien für Spanngurte und Zurrgurte:
- Einschnitte oder Risse über ca. 10 % der Bandbreite
- beschädigte oder aufgelöste Nähte
- Verformungen durch Hitzeeinwirkung
- Kontakt mit aggressiven Stoffen
- fehlendes oder unleserliches Etikett
- Verhärtungen oder sprödes Material
- deutliche Farbveränderungen durch UV-Strahlung
Besonders relevant: Ohne lesbares Etikett darf ein Gurt nicht mehr eingesetzt werden, da Tragfähigkeit und Herstellerangaben nicht überprüfbar sind.
Auch auffällige Veränderungen an der Ratschenmechanik oder ungleichmäßiges Spannverhalten können Hinweise auf eine eingeschränkte Funktion sein.
Achten Sie auf diese weiteren Indikatoren:
- Verhärtungen oder spröde Stellen am Bandmaterial deuten auf Alterung oder chemische Einwirkungen hin.
- Farbveränderungen, etwa Ausbleichen oder fleckiges Material, können ein Hinweis auf UV-Schäden oder chemische Einflüsse sein.
- Ausgeleierte Ratschenmechanik oder hakelndes Schließen kann zur unzureichenden Vorspannung führen.



Mängel an Ratsche und Haken
- Risse oder Brüche an der Ratsche
- starke Korrosion
- Verformung des Hakenmauls um mehr als 5 %
- defekte Sicherungen oder Verschlüsse
Diese Schäden führen direkt zur Ablegereife des Spanngurts, da die sichere Kraftübertragung nicht mehr gewährleistet ist.
Wichtig: Ratschen dürfen nicht gefettet werden, da Schmierstoffe das Gurtband beeinträchtigen können.
Mehr zum Thema: →Zurrmittel und deren Anwendung

Diese Kriterien basieren auf den Vorgaben der DIN EN 12195-2 und der VDI-Richtlinie 2700 Blatt 3.1. Bei festgestellten Mängeln hat der Gurt das Ende seiner Lebensdauer erreicht. Er sollte ausgesondert und eindeutig als “nicht verwendbar” gekennzeichnet werden. Dokumentieren Sie das Prüfergebnis (Datum, Prüfer, Ergebnis).
Rechtliche Vorschriften und mögliche Konsequenzen
Die Ablegereife von Spanngurten und Zurrgurten ist nicht nur eine technische Frage, sondern auch rechtlich relevant.
Wichtige Vorschriften:
- StVO § 22 / § 23: Ladungssicherungspflicht
- HGB § 412: Verantwortung von Absender und Frachtführer
- DGUV Vorschrift 70: Unfallverhütung Fahrzeuge
- VDI 2700 ff.: technische Regeln der Ladungssicherung
- DIN EN 12195-2: Anforderungen an textile Zurrmittel
Diese Regelwerke definieren den Stand der Technik und verpflichten zur Verwendung geeigneter, intakter Zurrmittel.
Wer ablegereife Spanngurte verwendet, riskiert:
- Bußgelder und Punkte
- Stilllegung des Fahrzeugs
- Haftung im Schadensfall
- Probleme mit Versicherungen
Zusätzlich besteht eine klare Verantwortungskette zwischen Verlader, Fahrer und Halter.
- Verantwortungskette bei der Verwendung von Zurrmitteln:
Gemäß § 22 und § 23 StVO sowie § 412 HGB liegt die Verantwortung nicht nur beim Fahrer, sondern auch beim Verlader und Fahrzeughalter. Die Kontrolle der Zurrmittel ist also nicht nur eine Aufgabe des Fahrpersonals. - Arbeitsschutzrechtlich relevant:
Das Arbeitsschutzgesetz (§ 5, § 12) verpflichtet Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung und Schulung beim Einsatz von Arbeitsmitteln wie Zurrgurten. Nicht geschulte Mitarbeitende stellen ein erhöhtes Haftungsrisiko dar.
Kurzum: Der Einsatz intakter, geprüfter Spanngurte ist nicht nur eine Frage der ordentlichen Ladungssicherung, sondern auch der rechtlichen Absicherung.
Mehr zum Thema:→Verantwortung bei der Ladungssicherung

Empfehlungen für die Praxis
Eine sichere Anwendung beginnt mit klaren Routinen im Umgang mit Zurrgurten.:
Sichtprüfung vor jedem Einsatz
- Kontrollieren Sie jeden Spanngurt auf Schäden, Verformungen und Funktionsfähigkeit. Achten Sie besonders auf Schnitte, ausgefranste Kanten, Verformungen oder Rost.
Jährliche Hauptprüfung durch eine sachkundige Person
- Die Prüfung von Spanngurten sollte mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person erfolgen. Laut VDI 2700 Blatt 3.1 prüft diese systematisch alle Komponenten und dokumentiert das Ergebnis.
Kennzeichnung und Dokumentation
- Führen Sie Prüfnachweise und kennzeichnen Sie geprüfte Gurte eindeutig. Hilfreich sind dabei Prüfplaketten, Kontrollkarten oder digitale Systeme, mit denen Wartungsintervalle verfolgt werden können.
Einsatz digitaler Prüf-Apps
- Moderne Tools ermöglichen es, Prüfungen direkt über eine App zu dokumentieren. So lässt sich die Historie jedes Gurts nachvollziehen. Das erleichtert interne und externe Audits (z.B. durch Behörden oder Versicherungen).
Festes Austauschintervall für häufige Nutzung
- Bei intensiver Nutzung empfiehlt sich ein präventiver Austausch in regelmäßigen Intervallen. Entscheidend bleibt jedoch immer der tatsächliche Zustand.
Lagerung, Pflege und Reparatur
- Lagern Sie Zurrgurte trocken, geschützt vor UV-Strahlung und ohne Kontakt zu Chemikalien.
- Beschädigte Gurte dürfen nicht repariert werden. Sie müssen konsequent ausgesondert werden.
Zusätzliche Hinweise:
- Verwenden Sie Aufbewahrungstaschen oder Gurthalter, um Zurrgurte geschützt aufzubewahren. Die Lagerung direkt auf dem LKW ohne Schutz kann durch Schmutz, Streusalz und Reibung erheblich zur Abnutzung beitragen.
- Was tun mit ausgesonderten Gurten? Entsorgen Sie ablegereife Gurte so, dass eine weitere Nutzung ausgeschlossen ist, z.B. durch Zerschneiden oder Entfernen der Haken. Vermeiden Sie den Weiterverkauf oder die Zweckentfremdung (z.B. als Spanngurt für Privatgebrauch), da dies haftungsrechtlich problematisch sein kann.
Schulungen für Mitarbeitende
- Mitarbeitende müssen regelmäßig unterwiesen werden, insbesondere zur Erkennung der Ablegereife von Spanngurten und zur korrekten Anwendung.
Hintergrund:
- Schulungen zur Ladungssicherung und damit auch zur Ablegereife sind von der Berufsgenossenschaft und vom Gesetzgeber her verpflichtend vorgeschrieben (DGUV Vorschrift 1 & 70, § 22 und § 23 der StVO). Dazu kommen Vorschriften im Arbeitsschutzgesetz und Technische Regeln zur Ladungssicherung aus den Richtlinien des VDI.


Quellen und weiterführende Regelwerke
Die Anforderungen an die Ablegereife von Spanngurten und Zurrgurten basieren auf anerkannten technischen Regeln sowie gesetzlichen Vorgaben. Maßgeblich sind insbesondere folgende Originalquellen:
- VDI 2700 – Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen
- VDI 2700 (Inhaltsübersicht / technische Grundlagen als PDF)
- DIN EN 12195 (Berechnung von Zurrkräften und Anforderungen an Zurrmittel)
https://www.beuth.de/de/norm/din-en-12195-1/302613323 - CTU-Code (Internationales Regelwerk für Containerverladung)
https://unece.org/transport/documents/2021/01/standards/code-practice-packing-cargo-transport-units-ctu-code - Gesetzliche Grundlage § 22 StVO (Ladungssicherungspflicht)
- Technische Einordnung und Zusammenwirken der Regelwerke (VDI, DIN, CTU)
Diese Regelwerke definieren den Stand der Technik und bilden die Grundlage für die Bewertung, wann ein Spanngurt ablegereif ist und nicht mehr verwendet werden darf.
Fazit
Die Ablegereife von Spanngurten und Zurrgurten ist ein zentraler Sicherheitsfaktor im Transport.
Nur geprüfte und intakte Zurrmittel gewährleisten eine sichere Ladungssicherung und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen.
Wer klare Prüfprozesse etabliert, Mitarbeitende schult und beschädigte Gurte konsequent aussortiert, reduziert Risiken, vermeidet Schäden und stärkt die Rechtssicherheit im gesamten Transportprozess.
Glossar zur Ladungssicherung mit Zurrgurten (alphabetisch)
- Ablegereife Spanngurt: Zeitpunkt, ab dem der Gurt nicht mehr verwendet werden darf
- DGUV Vorschrift 70: Unfallverhütungsvorschrift für Fahrzeuge (inkl. Ladungssicherung)
- DIN EN 12195-2: Europäische Norm für textile Zurrmittel
- Kennzeichnungsetikett: Muss dauerhaft lesbar, vollständig und genormt sein
- Sachkundige Prüfung: Jährliche Kontrolle durch geschulte Fachkraft inkl. Dokumentation
- Sichtprüfung: Sichtkontrolle vor jedem Einsatz – Pflicht für alle Anwender
- VDI 2700 Blatt 3.1: Richtlinie zur Prüfung und Kennzeichnung von Zurrmitteln
- Vorspannkraft (STF): Kraft, die beim Spannen mittels Ratsche aufgebaut wird
- Zurrkraft (LC): Maximale Kraft, mit der ein Gurt die Ladung sichern kann
