Verpackungskisten für Übersee nach IPPC-Standard

2. Mai 2011

Wir sind zertifiziert zur Verarbeitung von Vollholz unter Einhaltung der Einfuhrbestimmungen nach IPPC Standard ISPM Nr. 15

Mit Holzverpackungen (Kisten, Paletten) aus Massivholz können gefährliche Schaderreger verschleppt werden. Deshalb gelten für die Behandlung von Holzverpackungen beim Export in bestimmte Länder besondere Vorschriften. Der IPPC-Standard (ISPM Nr. 15) ist eine internationale Regelung für den Bereich Holzverpackungen.

Unsere System-Verpackungskisten „FASTFIX“ sind zwar eigentlich aus einem inerhalb der Richtlienen sogenannten „Non-Wood“ Holzwerkstoff (OSB) gefertigt, jedoch erfordern oft kundenspezifische Sonderlösungen den Einsatz von behandelten Massivholz zur Transportsicherung in der Kiste oder zur zusätzlichen Stabilisierung.

Unser IPPC-Stempel wird auf alle Kisten mit IPPC Anforderung aufgebracht:

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Allgemeine Informationen zum IPPC- Standard Holzverpackungen (ISPM Nr. 15)

IPPC steht für „International Plant Protection Convention“, einer Unterorganisation der FAO (Food and Agriculture Organisation der UN) und stellt seit mehr als 50 Jahren den internationalen Rahmen für den Schutz von Pflanzen gegen die Einschleppung und Verbreitung von Schadorganismen dar.

Der IPPC-Standard Holzverpackungen beschreibt anerkannte Maßnahmen, die im Regelfall von allen IPPC-Mitgliedsländern als hinreichend für die Behandlung von Holzverpackungen angesehen werden. Ein neues Logo ist Bestandteil des Standards geworden. Es ist eine symbolisierte Ähre mit den Buchstaben IPPC

Beispiel für eine Verpackungskiste nach IPPC-Standard:

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 2-seitige IPPC-Kennzeichnung (hier links unten im Bild) mit zusätzlichen Norm-Kennzeichnungen auf der Kiste für „hier oben“, „vor Nässe schützen“, „vorsicht Zerbrechlich“ und „nicht stapelbar“